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1290 News gefunden


»Eine geplante Novellierung des MTD-Gesetzes (medizinisch-technische Dienste) lässt bei den Vertreterinnen der sieben Berufssparten die Wogen hoch gehen. In einer Online-Pressekonferenz am Dienstag kritisierten sie, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein. [...]«

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Quelle: science.apa.at am 23.04.2024 14:54 Uhr

Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr

»Bund erfüllt Vorarlberger Forderung und bessert beim Psychotherapiegesetz nach [...]«

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Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 11.04.2024 14:08 Uhr

»Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an allen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. [...]«

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Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 354, www.parlament.gv.at am 11.04.2024

»Wien (PK) – Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an öffentlichen Universitäten zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Durch die Akademisierung des Berufs soll nicht nur ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden, sondern auch der Zugang erleichtert werden. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 333 am 08.04.2024

»21. Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 195/2023, wird wie folgt geändert: [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024

»24. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/2023, wird wie folgt geändert: [...]«

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024

»25. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Sozialarbeiterin“ oder „Sozialarbeiter“ oder „Sozialarbeiter:in“ sowie der Bezeichnung „Sozialpädagogin“ oder „Sozialpädagoge“ oder „Sozialpädagog:in“ (Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 – SozBezG 2024)

Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 53/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 29.03.2024

»Dringende Forderung zur Wiederaufnahme von Fachhochschulen in das neue Psychotherapiegesetz [...]«

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Quelle: Landespressestelle Vorarlberg presse@vorarlberg.at am 26.03.2024 16:17 Uhr

MTD-Austria: Novelle stärkt Gesundheitsberufe

Wien (OTS) - MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, begrüßt die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ausdrücklich, inklusive der Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums. Die Novelle gilt als Meilenstein in Bezug auf die Stärkung der Gesundheitsberufe und sichert eine hochqualitative Versorgung der Patient:innen.

Mit 20. März passierte die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes den Ministerrat und wurde ins Parlament eingebracht. MTD-Austria sieht in der Novelle einen positiven gesundheitspolitischen Impuls und eine Vorbildwirkung für andere Berufsgruppen.

Gabriele Jaksch, Präsidentin MTD-Austria: „Damit die Versorgung von Patient:innen optimal funktioniert, müssen alle Gesundheitsberufe die Chance bekommen, sich weiterzuentwickeln. Die Regierung ist mit dem Ziel angetreten, die Gesundheitsberufe in Österreich attraktiver zu gestalten. Mit der Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Nun erwarten wir, dass auch die Reform des MTD-Gesetzes endlich beschlossen wird.“

Als besondere Errungenschaft der Gesetzesnovelle wird die Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums hervorgehoben. MTD-Austria hält diese Entwicklung auch für andere Gesundheitsberufe für wünschenswert und notwendig. MTD-Austria setzt daher auf die Vorbildwirkung durch diese Gesetzesinitiative und fordert auch für MTD-Berufe öffentlich finanzierte Masterstudiengänge und ein neues rechtliches Regelwerk, um für die 41.000 MTD-Berufsangehörigen die Rechtssicherheit in der Berufsausübung und der nachhaltigen Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Über MTD-Austria

MTD-Austria ist der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, der drittgrößten Berufsgruppe im österreichischen Gesundheitswesen. Die rund 41.000 MTD-Berufsangehörigen tragen als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe große Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen sowie der österreichischen Bevölkerung. ...
Quelle: OTS0065 am 22.03.2024 10:45 Uhr


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